NEUE EINREISEVERORDNUNG FÜR KROATIEN
Ab heute den 1. Juli 2021 gilt eine NEUE Einreiseverordnung für Kroatien wie folgt:
Reisende, die aus einem EU/EWR Mitgliedstaat in die Republik Kroatien reisen
Den Reisenden, die direkt aus den Ländern und/oder Regionen der Europäischen Union oder aus Ländern und/oder Regionen des Schengen-Raums und den assoziierten Schengen–Ländern kommen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, wird die Einreise in die Republik Kroatien ermöglicht, wenn sie ein gültiges und geltendes digitales EU-COVID-Zertifikat besitzen.
Ausnahmsweise, den Reisenden, die direkt aus den Ländern und/oder Regionen der Europäischen Union oder aus Ländern und/oder Regionen des Schengen-Raums und den mit dem Schengen –Raum verbundenen Ländern kommen und noch kein digitales EU-COVID Zertifikat besitzen...